Qualitätsstufen bei deutschem Wein
Die Qualitätsstufen eines Weines aus Deutschland werden im deutschem Weingesetz bestimmt und gelten entsprechend nur für Wein aus der Bundesrepublik.
- Tafelwein muss über 8,5% Volumenprozent Alkohol enthalten
- Landwein ist dem Tafelwein ähnlich, besitzt jedoch einen gebietstypischen Charakter
- Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA) muss besondere Merkmale erfüllen, um sich als solcher präsentieren zu können
Das heißt, dass QbA bestimmte charakteristische Merkmale ihres Weibaugebiets erfüllen müssen. Außerdem dürfen sie nur aus in dem Weinanbaugebiet zugelassenen Rebsorten hergestellt werden. Das Etikett muss mit einer amtlichen Prüfungsnummer versehen werden. Irrtümmlicherweise denken einige, dass „Classic“ und „Selection“ ein Prädikat ist, was jedoch falsch ist. Diese Begriffe bezeichnen Qualitätsweine mit harmonisch, trockenen Geschmacksprofil.
Desweiteren gibt es die Prädikatsweine: für bestimmte Prädikate müssen die Weine bestimmte Mostgewichte vorweisen. Dies variiert je nach Rebsorte und Weinbaugebiet.
Allerdings kann man einige Richtwerte ansetzen.
- Kabinett (min. 67° Oechsle)
- Spätlese (mind. 88° Oechsle)
- Auslese (mind. 104° Oechsle)
- Beerenauslese (mind 120° Oechsle)
- Trockenbeerenauslese (min. 154° Oechsle) zusätzlich müssen die Trauben handverlesen werden
Daneben gibt es noch das Prädikat „Eiswein“. Das Mostgewicht muss hier dem Niveau der Beerenauslese entsprechen, wobei die Trauben für die Herstellung des Eisweines im gefrorenem Zustand gelesen und ausgepresst werden müssen. Umgekehrt heißt das, dass Eiswein bei zu warmen Temperaturen nicht hergestellt werden kann.
Tafelweine und Landweine müssen nur geringe Vorraussetungen bzgl. des Alkogehalts, Mostgewichts und Herkunft erfüllen. Allerdings werden einige Spitzenweine einzelner Regionen als Tafelweine deklariert, einfach nur, weil diese nach dem Gesetz nur als solche bezeichnet werden dürfen.
